4,3 % der im Jahr 2025 fertiggestellten Wohngebäude haben eine Anlage zur Kühlung

Ein immer größerer Teil neuer Wohngebäude ist mit Anlagen zur Kühlung ausgestattet. 4,3 % der 58.885 im Jahr 2025 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland verfügten über eine Anlage zur Kühlung. Der Anteil hat sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Jahr 2015 hatten 1,9 % der damals 105.568 fertiggestellten Wohngebäude eine Anlage zur Kühlung.

Anlagen zur Kühlung können sowohl elektrisch als auch thermisch betrieben werden. Es kann sich neben Klimaanlagen beispielweise auch um eine Deckenkühlung oder um Fußbodenheizungen mit Kühlfunktion handeln.





37,8 % der neu errichteten Bürogebäude mit Anlagen zur Kühlung ausgestattet

Bürogebäude sind deutlich häufiger mit Anlagen zur Kühlung ausgestattet als Wohngebäude. 37,8 % der 1.350 im Jahr 2025 fertiggestellten Büro- und Verwaltungsgebäude verfügten über Anlagen zur Kühlung. Auch in Bürogebäuden ist der Anteil langfristig gestiegen: Zehn Jahre zuvor wurde weniger als jedes dritte (30,9 %) der 1.679 neuen Bürogebäude mit einer Anlage zur Kühlung errichtet. Dass der Anteil solcher Anlagen in Bürogebäuden deutlich höher ist als in Wohngebäuden, dürfte nicht zuletzt an gesetzlichen Vorgaben liegen – insbesondere mit Blick auf den Arbeitsschutz und die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern gegenüber Beschäftigten.

Jedes dritte neue Gebäude im Bildungswesen und im Gesundheitswesen hat eine Anlage zur Kühlung


Annähernd so hoch wie in neugebauten Bürogebäuden ist der Anteil von Anlagen zur Kühlung etwa auch in Schulen, Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen. Von den 478 im Jahr 2025 fertiggestellten Gebäuden für Bildung, Wissenschaft und Forschung hatten 33,9 % eine Anlage zur Kühlung (2015: 33,3 %). Bei den 259 neu errichteten Gebäuden des Gesundheitswesens waren es 34,4 % (2015: 24,8 %). Bei den 683 neuen Gebäuden des Sozialwesens waren es dagegen nur 14,5 % (2015: 5,7 %). Hierzu zählen unter anderem Kitas und Pflegeeinrichtungen.

Methodische Hinweise:
Die Angaben zu den Baufertigstellungen beruhen im Wesentlichen auf den Anfang Mai 2026 in den Statistischen Ämtern der Länder vorliegenden Meldungen von unteren Bauaufsichtsbehörden sowie in Ausnahmefällen von Bauherrinnen und Bauherren.


Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 30.06.2026

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